Mit dem Ende des ersten Schulhalbjahres erhalten die Schülerinnen und Schüler der vierten Klassen zusammen mit ihrem Halbjahreszeugnis am 24.01.2025 auch die SchullaufbahnEMPFEHLUNG. Die SchullaufbahnEMPFEHLUNG basiert auf der Lern- und Leistungsentwicklung sowie der Persönlichkeitsentwicklung des einzelnen Schülers. Diese wird zusammen mit den Personensorgeberechtigten in Lernentwicklungsgesprächen sowie mit den Lehrerinnen und Lehrern in der Klassenkonferenz dokumentiert.
Daraufhin wird eine Empfehlung für den weiteren schulischen Werdegang ausgesprochen. Die Entscheidung wird in Richtung einer "allgemeinen und berufsorientierten Bildung" oder einer "vertiefenden allgemeinen Bildung" getroffen und auf der SchullaufbahnEMPFEHLUNG vermerkt. Die Personensorgeberechtigten entscheiden mithilfe dieser Schullaufbahnempfehlung, welche weiterführende Schulform für ihr Kind in Frage kommt.
Unterstützung bei dieser Entscheidung bieten auch die weiterführenden Schulen an. Bitte nehmen Sie dafür die Termine an der Sekundarschule Dardesheim sowie am Gymnasium der Stadt Osterwieck wahr.
Die Aufnahme in die weiterführende Schule ist durch die gleichnamige Verordnung des Bildungsministeriums geregelt. Durch eine Änderung im Dezember 2012 sind die Eltern nicht mehr an die Schullaufbahnempfehlung der Grundschule gebunden, da für die Anmeldung an einer Sekundarschule, Gemeinschaftsschule, Gesamtschule oder dem Gymnasium die Vorlage der Schullaufbahnempfehlung in der Regel nicht mehr notwendig ist.
Eltern, die ihr Kind an Schulen in privater Trägerschaft oder Schulen mit einem speziellen inhaltlichen Schwerpunkt anmelden möchten, müssen beachten, dass diese Schulen hier individuelle Regelungen treffen können und die Vorlage der Schullaufbahnempfehlung der Grundschule verlangen.
Die Anmeldung an eine weiterführende öffentliche Schule erfolgt mit der Abgabe der SchullaufbahnERKLÄRUNG. Dieses Formular erhalten die Eltern zusammen mit der SchullaufbahnEMPFEHLUNG.
Die SchullaufbahnEMPFEHLUNG verbleibt bei den Eltern.
Die SchullaufbahnERKLÄRUNG der Eltern muss bis zum 05.02.2025 wieder in der Grundschule abgegeben und von den Personensorgeberechtigten unterschrieben sein.
Die Grundschule sammelt alle SchullaufbahnERKLÄRUNGEN ein und führt diese an das Schulamt im Landkreis weiter. Vom Schulamt aus werden die SchullaufbahnERKLÄRUNGEN im Original an die zuständigen weiterführenden Schulen versandt. Hier werden die Unterlagen geprüft und die Eltern erhalten über die Aufnahme an der gewünschten Schulform eine schriftliche Mitteilung.
Die Zuordnung der Schülerinnen und Schüler zu einer Sekundarschule, Gemeinschaftsschule oder Gymnasium soll bis Mai durch die zuständigen Schulträger abgeschlossen sein. Die Eltern werden bis Juni über darüber informiert, an welcher Schule ihr Kind aufgenommen wurde.
Das aktuelle Formular der SchullaufbahnERKLÄRUNG können Sie sich hier am Ende des Beitrages herunterladen. Das Formular können Sie auch verwenden, wenn Sie das Original, das Ihrem Kind am 24.01.2025 ausgehändigt wurde, verlegt haben sollten.
Punkt 1
Wählen Sie hier die Schulform aus, die Ihr Kind ab der 5. Klasse besuchen soll. Setzen Sie also das Kreuz entweder bei "Gymnasium" oder bei "Sekundarschule". Eine Gemeinschaftsschule gibt es in der Region nicht.
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Punkt 2
Hier tragen Sie den Namen der Schule ein, die Ihr Kind ab dem kommenden Schuljahr besuchen soll.
Für die Sekundarschulen sind Einzugsbereiche festgelegt, Schülerinnen und Schüler der Grundschule „Aue-Fallstein“ wohnen in der Regel im Einzugsgebiet der Sekundarschule „Thomas Mann“, Dardesheim.
Deshalb tragen Sie hier bitte den Namen Sekundarschule „Thomas Mann“ ein.
Wünschen Sie, dass Ihr Kind an einer anderen Sekundarschule beschult wird, ist ein Ausnahmeantrag notwendig, den Sie bitte an der zuständigen Sekundarschule einreichen. Bei der Berücksichtigung dieses Antrages wäre die nächste Frage nach den Geschwistern (Geschwisterregelung) zu berücksichtigen.
Wenn Ihr Kind im kommenden Schuljahr das Gymnasium besuchen soll, dann geben Sie unter Erstwunsch das von Ihnen in erster Linie gewünschte Gymnasium („Fallsteingymnasium Osterwieck“) an. Gemessen an den Schülerzahlen kann es zu Auswahlverfahren kommen, sodass Sie ggf. auf das andere Gymnasium (Zweitwunsch) ausweichen müssen.
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Punkt 3
Hier machen Sie Angaben, wenn Ihr Kind ab dem kommenden Schuljahr eine Schule in freier Trägerschaft (z. Bsp. Waldorfschule) oder eine Schule mit inhaltlichem Schwerpunkt (Sportgymnasium, Landesmusikgymnasium) besuchen soll. Auch hier ist die Angabe eines Ersatzwunsches notwendig, falls es aus verschiedenen Gründen nicht zu einer Aufnahme an der privaten Schule oder an der Schule mit inhaltlichem Schwerpunkt kommt.
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Punkt 4
Dieser Punkt ist nur auszufüllen, wenn ein bestätigter sonderpädagogischer Förderbedarf besteht. Schreiben Sie hier bitte den Förderbedarf auf die Linie, der im Bescheid des Landesschulamtes angegeben ist. Bitte machen Sie hier keine Angaben, wenn das Verfahren erst im Dezember 2023 beantragt wurde und deshalb noch kein Förderbedarf bestätigt ist.
Kreuzen Sie an, ob Sie für Ihr Kind im kommenden Schuljahr die Beschulung an einer Förderschule oder im gemeinsamen Unterricht an einer Regelschule wünschen.
Hinweis: Diese Frage werden Sie auch noch einmal im Rahmen der Fortschreibung des sonderpädagogischen Förderbedarfs beantworten. Hier äußern Sie nochmals den Wunsch, an welcher Schulform Ihr Kind im kommenden Schuljahr unterrichtet werden soll.
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Punkt 5
Geben Sie hier bitte an, ob Ihr Kind im kommenden Schuljahr am Ethik- oder am Religionsunterricht teilnehmen soll.