Übergang vom Kindergarten zur Schule

Stand: 17.01.23

Information für die Eltern unserer zukünftigen Lernanfänger

Wer informiert mich, wann und wo ich mein Kind anmelden muss?

Der Schulträger fordert Sie als Eltern dazu auf, Ihr schulpflichtig werdendes Kind in der Grundschule anzumelden. Das ist fast immer die wohnortnächste öffentliche Grundschule. Gemeinsam. mit Ihrem Kind stellen Sie sich dann in der Grundschule vor. Bitte bringen Sie die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch mit.

Was heißt Grundschule mit verlässlichen Öffnungszeiten?

Die Grundschule in Sachsen-Anhalt wird mit verlässlichen Öffnungszeiten geführt. Die Dauer der Öffnung beträgt schultāglich in der Regel fünf und eine halbe Zeitstunde. Der Besuch der Eingangs- und Ausgangsphase ist freiwillig.

Wie sieht ein Schulalltag aus? Wie ist die Betreuung vor und nach dem Unterricht geregelt?

Was sollte ich zur Versorgung (Frühstück, Mittagessen) meines Kindes in der Grundschule wissen?

Das alles sind Fragen, die auf einer Informationsveranstaltung der Grundschule, in der Sie Ihr Kind angemeldet haben, besprochen werden. Die Grundschule lädt Sie dazu acht bis zehn Monate vor der Einschulung ein.

Gibt es ergänzende Betreuungsangebote zur Schule?

Die Hortbetreuung ist über das Kinderförderungsgesetz (KİFÖG) geregelt. Sachsen-Anhalt verfügt in diesem Bereich über ein gut ausgebautes Netz an Angeboten. Horte können im räumlichen Zusammenhang mit einer Schule oder in voneinander entfernten Räumlichkeiten betrieben werden. Schulkinder sind in den Horten spätestens zur Schulanmeldung oder zum Schulhalbjahr für das kommende Schuljahr anzumelden.
Der Leistungsumfang und die Anzahl der Betreuungsstunden sowie Wünsche der Eltern wie die Hausaufgabenhilfe werden zwischen den Eltern und dem Hort vereinbart.

Was sind meine Rechte und Pilichten als Eltern?

Gute Schulen brauchen Sie, liebe Eltern, als Partner. Sie kennen Ihr Kind am besten und sind die Experten für die Entwicklung Ihres Kindes. Den Rahmen für die Rechte und Pflichten bilden das Schulgesetz sowie die Haus- und Schulordnung der einzelnen Grundschule.

Zu lhren Rechten:

Zu Ihren Pflichten:

• Sie haben jederzeit das Recht, sich von den  
    Lehrkräften in allen schulischen und pädagogischen  
    Angelegenheiten beraten zu lassen
    (z. B. Leistungsstand Ihres Kindes,
    Bewertungsmaßstäbe der Schule).
    Die Schule informiert Sie über alle für das Schulleben
    wesentlichen Fragen. Diesem Ziel dienen
    Elternsprechstunden, Elternsprechtage,
    Elternabende, aber auch vor allem individuelle
    Gespräche.
• Sie haben das Recht, den Unterricht Ih- res Kindes zu
    besuchen. Dieses Recht gibt Ihnen ebenso wie die
    Teilnahmemöglichkeit an weiteren schulischen
    Veranstaltungen (wie z. B. Unterrichtsgängen und
    Theateraufführungen) die Möglichkeit, das eigene
    Kind im Unterricht und in der Klasse zu beobachten. 

• Sie haben das Recht und die Möglichkeit, in
    verschiedenen Gremien der Schule mitzuarbeiten
    und als gewählte Elternvertreter das Schulleben

    aktiv mit zugestalten.

• Sie müssen Ihr Kind in der Grundschule Ihres
    Einzugsgebietes anmelden.

• Vor der Aufnahme in die Schule sind Sie
    verpflichtet, Ihr Kind schulärztlich untersuchen zu
    lassen. Alle Schulanfänger erhalten nach der
    Anmeldung eine Einladung zur schulärztlichen
    Untersuchung durch den Kinder- und
    Jugendärztlichen Dienst.
• Es gehört zu Ihren Aufgaben, Ihr Kind auf die
    möglichst selbstständige Bewältigung des
    Schulweges vorzubereiten. Gehen bzw. fahren Sie
    den Schulweg wiederholt mit Ihrem Kind ab.
    Beobachten Sie gemeinsam schwierige
    Verkehrssituationen und lassen Sie Ihr Kind üben.

• Sorgen Sie bitte dafür, dass Ihr Kind genügend Zeit
    für den Schulweg hat, ausgeschlafen ist und auch
    Zeit hatte zu frühstücken, bevor es mit Ihnen
    gemeinsam oder allein in Richtung Schule startet.

• Setzen Sie sich mit der Schulordnung auseinander,
    damit Sie Ihr Kind vorbereiten können.

Was steckt alles drin im Bildungspaket?

Schulbedarf:
Für Schulmaterialien (z. B. Schulmappe, Stifte und Hefte) erhalten Sie im ersten Schulhalbjahr 70 Euro, im zweiten Schulhalbjahr 30 Euro.

Mittagessen in Schule und Hort:
Wenn es mittags eine warme Mahlzeit gibt, kann Ihr Kind mit- essen. Dafür bekommen Sie zu Ihrem Eigenanteil von einem Euro einen Zuschuss.

Kultur, Sport und Freizeit:
Damit Ihr Kind z. B. beim Fußball mitspielen oder im Chor mitsingen kann, stehen ihm monatlich 10 Euro für Beiträge zur Verfügung.

Lernförderung:
Möglicherweise hat Ihr Kind Anspruch auf angemessene außerschulische Lernförderung. Bitte lassen Sie sich von der Schule beraten.

Tagesausflüge und Klassenfahrten:
An Wandertagen kann Ihr Kind teilnehmen. Die Kosten werden übernommen. Mehrtägige Ausflüge werden wie bisher bezahlt.

Schülerbeförderung:
Ihr Kind bekommt eine Zuzahlung zur Monatskarte für die Fahrt zur nächstgelegenen weiterführenden Schule, wenn die Kosten von anderer Stelle nicht übernommen werden und wenn sie nicht aus dem Regelbedarf bestritten werden können.

Ihr Kind hat einen Anspruch auf das Bildungspaket, wenn Sie (bzw. Ihr Kind):
• leistungsberechtigt nach SGB Il (insbesondere Arbeitslosengeld Il oder Sozialgeld) sind oder, Sozialhilfe nach
    dem SGB XII oder nach §2 AsylbLG oder,
• Wohngeld oder den Kinderzuschlag nach dem BKGG beziehen.
•  Wenden Sie sich bei weiterenFragen bitte an Ihre Kreis- oderStadtverwaltung.
• Bringen Sie zu Gesprächen Bescheinigungen, Belege und Anmeldungen mit.
• Weitere allgemeine Informationen erhalten Sie auch beim Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit
    und Soziales unter 0180 5/676721 und unter
http://www.bildungspaket.bmas.de.

Vom Bildungsministerium des Landes Sachsen-Anhalt ist eine Broschüre
veröffentlicht, die den Eltern Informationen zum Eintritt in die Schulzeit geben soll.

Wer hat Anspruch auf das Bildungspaket?

Schuljahr 2022/23

06.07.22

Erste Elternversammlung (Aula, 18.00 Uhr)

28.06.22

Kennlerntag der zukünftige LG 1 - 9.45 bis 10.45 Uhr

Abgabe der Arbeitsmaterialien (7.30–12.00 Uhr; Lerngruppenleiter*in)

27.08.22

Einschulung

• Treffpunkt auf dem Schulhof: 9.45 Uhr 

• Beginn der Festivität in der Turnhalle:  10.00 Uhr 

• Erste Unterrichtsstunde im Klassenraum
=> Gäste: nur zwei Personen pro Kind

Schuljahr 2023/24

Normalerweise erhalten Eltern in diesen Tagen die Aufforderung, Ihre Kinder, die zum Schuljahr 2023/2024 schulpflichtig werden, in der zuständigen Grundschule anzumelden.
Viele Dinge und Abläufe haben sich in der letzten Zeit in Folge der Coronapandemie verändert.


Für die diesjährige Schulanmeldung werden wir wie folgt verfahren:

(Die Dokumente 2-4 sind am Computer ausfüllbar)

1. Elternanschreiben

2. Schweigepflichtsentbindung

3. Aufnahmebogen Schulanmeldung

4. Vollmacht - Anmeldung Schulbesuch